Seit dem 1. Oktober 2019 leiden viele Anwohner im Korridor der Isental-Autobahn unter übermäßigem Lärm von der Autobahn. Obwohl aktuelle Messungen angeblich keine wesentlichen Überschreitungen der Grenzwerte feststellten, ist der Lärm der A 94 für viele Anwohner zu einer enormen Belastung geworden.
Diese Zusammenfassung geht nicht auf die äußerst fragwürdige Entscheidung der Trassenführung Dorfen/Haag vor dem VGH ein, da dies den Rahmen einer Zusammenfassung sprengen würde. Bei dem Trassenvergleich Dorfen/Haag vor dem VGH wurde jedoch die Neuverlärmung des ganzen Korridors der Isental-Autobahn durch das Gericht nicht genügend berücksichtigt.
In Berichten über den Lärmschutz für die Isental-Autobahn wird immer wieder der Begriff „Flüsterasphalt“ benutzt. Unter Flüsterasphalt wird im technischen Sprachgebrauch ein offenporiger Asphalt, kurz OPA genannt, verstanden. Ein OPA bringt bis zu -10 dB Lärmminderung – was einer Halbierung des Lärms entspricht.
Ca. 60% der Fahrbahnoberfläche der Isental-Autobahn besteht aus DSH-V (5) Belag, die restlichen 40% der Fahrbahn sind aus Waschbeton. Den Begriff „Flüsterasphalt“ kann man aber keineswegs für die DSH-V Fahrbahn verwenden. Der verwendete DSH-V Belag bringt wesentlich weniger Lärmminderung als ein OPA-Belag. Außerdem bringt der DSH-V Belag kaum Lärmminderung bei den besonders lauten LKWs – genau da wäre aber Lärmminderung notwendig.
Der Autobahndirektion war sicher im Vorhinein bekannt, dass der eingebaute DSH-V (5) Fahrbahnbelag kaum Lärmminderung für die besonders lauten LKWs bringt und der Lärm von der Isental-Autobahn deshalb sehr hoch sein wird. Von der Ankündigung eines lärmmindernden Belags bleibt im Endeffekt nicht viel übrig. Dass an einigen Stellen dann auch noch die Wirksamkeit der Lärmschutzwände durch Austausch von hochabsorbierenden Wänden zu unwirksamem Plexiglas nochmal verringert wurde, macht die Lärmproblematik noch viel schlimmer.
